Das neue Verfahren bei der Wahl des
UN-Generalsekretärs zeigt: Reformen der Vereinten Nationen sind, trotz
allem, möglich. In einer Serie von Gastartikeln antworten hier
Vertreterinnen und Vertreter aus Politik,
Wissenschaft und Zivilgesellschaft auf die Frage: Wenn Sie eines an der
Funktionsweise der UN ändern könnten, was wäre es? Heute: Sven Gareis. (Zum Anfang der Serie.)
- „Der Grund für die Lähmung des Sicherheitsrates ist in seinen Strukturen und Verfahren zu suchen, die sich seit siebzig Jahren nicht grundlegend verändert haben.“
Eigentlich
ist der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen das mächtigste
Entscheidungsgremium in der internationalen Politik. Nach den
Katastrophen zweier Weltkriege übertrugen ihm im Jahr 1945 die
Gründungsstaaten der Vereinten Nationen in Art. 24 (1) ihrer Charta
„die
Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit“. Zugleich erkennen sie an, der
Sicherheitsrat „bei der Wahrnehmung der sich aus dieser
Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt“ und
verpflichten sich, seine Beschlüsse im Einklang mit der Charta
anzunehmen und durchzuführen (Art. 25). Damit ist der Sicherheitsrat
das einzige internationale Organ, dessen Beschlüsse in Fragen des
Weltfriedens rechtliche Bindungskraft für alle nunmehr 193
Mitgliedstaaten entfalten – und der sie gegebenenfalls auch gegen
Widerstand durchsetzen kann.
Das
mächtigste Gremium der internationalen Politik
Gelangt
der Sicherheitsrat zu der Einschätzung, dass eine politische
Situation die Gefahr einer gewaltsamen Eskalation birgt, kann er
diese zunächst untersuchen, die betroffenen Staaten zur friedlichen
Streiterledigung aufrufen und Empfehlungen abgeben (Kap. VI der
Charta). Muss er dennoch eine Bedrohung oder einen Bruch des Friedens
bzw. eine Aggressionshandlung feststellen, kann er Zwangsmaßnahmen
ergreifen, um die betroffenen Staaten zur Rückkehr zum friedlichen
Konfliktaustrag zu bewegen. Hierzu stellt ihm Art. 41 einerseits
Sanktionen wie Waffen- oder Handelsembargos, Reiseverbote, die
diplomatische Isolierung von Regierungen oder auch die Schaffung von
Strafgerichtshöfen wie für Ruanda oder das ehemalige Jugoslawien
zur Verfügung.
Als
weltweit einziges Gremium kann er nach Art. 42 aber auch die
Anwendung militärischer Gewalt autorisieren, um das Allgemeine
Gewaltverbot des Art 2 (4) der Charta durchzusetzen. Diese
fundamentale Norm des modernen Völkerrechts verbietet allen Staaten
die Androhung und Anwendung von Gewalt als Mittel bei der Verfolgung
ihrer politischen Interessen und Ziele gegenüber anderen Staaten.
In
großen Krisen oft handlungsunfähig
Ein
auch nur oberflächlicher Blick auf die über siebzigjährige
Geschichte der Vereinten Nationen zeigt jedoch, dass der
Sicherheitsrat seine Aufgaben in der Friedenssicherung immer wieder
nur unzureichend erfüllen und die ihm zur Verfügung gestellten
Instrumente oft gar nicht oder nur beschränkt einsetzen konnte.
Auch
in den großen
Krisen der Gegenwart, in Syrien und Irak, in der Ukraine oder in den
Herkunftsstaaten von Abermillionen Kriegsflüchtlingen tritt der
Sicherheitsrat nicht als entschlossene Instanz zur Wahrung des
Friedens und zum Schutz der Menschen auf, sondern erscheint oft
blockiert und handlungsunfähig. Entscheidungen – so sie überhaupt
getroffen werden – fallen in Ad-hoc-Formaten oder Kontaktgruppen,
die in Wien, Genf, Minsk oder andernorts versuchen, alle wichtigen
Akteure an den Verhandlungstisch zu bringen.
Die
Gründe für die wiederkehrenden Lähmungen des Sicherheitsrates sind
zu einem guten Teil in seinen Strukturprinzipien und
Entscheidungsverfahren zu suchen, die sich seit siebzig Jahren nicht
grundlegend verändert haben. Daher steht auf der Agenda der
Weltorganisation sowie der mit ihr in Politik, Wissenschaft und
Medien befassten Fachleute seit Jahrzehnten die Frage ganz oben, in
welche Richtung das wichtigste UN-Gremium erneuert werden könnte –
und wie es um die Realisierungschancen solcher Reformschritte
bestellt ist.
Die
Yalta-Formel
Die
Konstruktion des Sicherheitsrates geht auf die so genannte
Yalta-Formel zurück, auf die sich im Februar 1945 US-Präsident
Franklin D. Roosevelt, der britische Premier Winston Churchill und
der sowjetische Staatschef Josef Stalin wahrend ihrer Verhandlungen
um die europäische Nachkriegsordnung geeinigt hatten. Ihre drei
Mächte sollten gemeinsam mit Frankreich und der Republik China dem
künftigen Sicherheitsrat als Ständige Mitglieder (kurz „Permanent
Five“ oder P5) angehören, ergänzt um sechs (nunmehr zehn)
nichtständige Mitglieder, die den Rest der Staatengemeinschaft
repräsentieren sollten.
Damit
sollten die fünf wichtigsten Siegermächte des Zweiten Weltkrieges
in die Verantwortung für eine neue Weltordnung auf der Grundlage der
UN-Charta eingebunden werden, eine Voraussetzung, die der
Vorgängerorganisation Völkerbund immer gefehlt hatte.
Vetorecht der P5
Für
diese Bereitschaft verlangten die Großen Fünf aber auch einen
Preis: Der Sicherheitsrat sollte keine gegen ihre eigenen Interessen
gerichteten Entscheidungen treffen können. Art. 27 (3) der Charta
legt daher fest, dass Beschlüsse des Sicherheitsrates in allen außer
Verfahrensfragen der Stimmen von neun
Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen Mitglieder
bedürfen. Damit fällt jedem Ständigen Mitglied ein Veto-Recht zu,
mittels dessen jegliche Entscheidung des Rates blockiert werden kann.
Gerade
diese Veto-Regelung unterstreicht nochmals nachdrücklich, dass es
sich beim Sicherheitsrat – wie auch bei den Vereinten Nationen
insgesamt – um ein zutiefst politisches Gremium handelt, dessen
Mitglieder zunächst ihre nationalen Interessen verfolgen. Einigungen
zugunsten kollektiver Güter wie Frieden, internationale und
zunehmend auch menschliche Sicherheit kommen vor allem dann zustande,
wenn die Mitgliedstaaten sich davon auch eigene Vorteile erhoffen.
Profitieren
sie nur unzureichend oder gar nicht bzw. befürchten sie Nachteile,
verfügen sie über viele Möglichkeiten, Entscheidungen zu
verschleppen oder zu verhindern. Im Sicherheitsrat müssen die
Ständigen Mitglieder dabei zumeist gar kein formelles Veto einlegen,
sondern können versuchen, das Zustandekommen einer Mehrheit von neun
Stimmen zu verhindern.
Nur wenn die P5 einig sind, ist der Sicherheitsrat stark
Insgesamt
lässt sich sagen, dass der Sicherheitsrat immer dann
entscheidungsstark und handlungsfähig ist, wenn die P5 sich rasch
einigen können – und umgekehrt. Herrschte während des
Ost-West-Konflikts ein fast schon habitueller Gebrauch des Vetos vor
allem durch die USA und die Sowjetunion vor, waren die nachfolgenden
Jahrzehnte durch eine bis dahin ungekannte Handlungsfähigkeit des
Sicherheitsrats gekennzeichnet.
Seit
2011 haben die unterschiedlichen Positionen, welche die USA, das
Vereinten Königreich und Frankreich auf der einen sowie Russland und
China zu den Vorgängen in Libyen, Syrien, der Ukraine und anderen
Konfliktherden einnehmen, wieder zu einer stärkeren Marginalisierung
des Sicherheitsrates geführt.
Vier
wichtige Reformbereiche
Vor
diesem Hintergrund wird die Debatte um die Reform des
Sicherheitsrates seit mehr als zwei Jahrzehnten auf vier wichtigen
Feldern geführt: seiner Größe, seiner Repräsentativität, den
Mitgliederkategorien und seinen Arbeitsweisen.
Seit
1945 hat sich die Zahl der UN-Mitgliedstaaten von 51 auf nunmehr 193
fast vervierfacht. Als zu Beginn der 1960 die Weltorganisation auf
115 Nationen angewachsen war, beschloss sie 1963 die bislang einzige
Anpassung der Zahl nichtständiger Mitglieder des Sicherheitsrates
von sechs auf zehn. Angesichts des zwischenzeitlich erfolgten
weiteren Wachstums der UN sollte der Rat daher auf ca. 25 Mitglieder
vergrößert werden.
Bezüglich
der Repräsentativität fällt die Benachteiligung so wichtiger
Weltregionen wie Lateinamerika, Afrika und Asien im Bereich der
Ständigen Mitglieder ins Auge; hier spiegelt die Zusammensetzung des
Rates noch die Situation zum Ende des Zweiten Weltkriegs wider. Auch
der für die Bestimmung der nichtständigen Mitglieder wichtige
Zuschnitt der fünf Regionalgruppen (derzeit Afrika, Asien,
Lateinamerika und Karibik, Osteuropa und Westeuropäische sowie
andere Staaten) trägt noch starke Züge der bipolaren Weltordnung:
Viele Staaten aus dem vormals (politischen) Osteuropa gehören längst
den westlichen Staatenbündnissen EU und NATO an, Australien,
Neuseeland, Israel und Kanada werden als „andere Staaten“ noch
zur westeuropäischen Regionalgruppe gezählt.
Neue
Mitgliederkategorien?
Jeder
mögliche Ansatz, Größe und Repräsentativität des
Sicherheitsrates anzupassen, wirft sogleich die Frage nach den
Mitgliederkategorien auf: Soll es neue Ständige Mitglieder geben
oder nicht und sollen diese über das Vetorecht verfügen oder nicht?
Soll nur die Zahl nichtständiger Mitglieder erhöht werden und soll
hier gegebenenfalls eine Kategorie geschaffen werden, für die das
bislang bestehende Verbot einer unmittelbaren Wiederwahl nach der
zweijährigen Mitgliedschaft aufgehoben wird?
Bei
den Arbeitsweisen stehen insbesondere die Transparenz der
Entscheidungsfindung und die Abfassung praktikabler Mandate im
Vordergrund. Hierbei geht es vor allem um die Einbeziehung der
Staaten und Akteure, die von den Entscheidungen des Sicherheitsrates
direkt oder indirekt betroffen sind, etwa bei den Zielen aber auch
den möglichen Nebenwirkungen zu treffender Maßnahmen oder bei der
Truppenstellung für Friedensmissionen. In diesem Bereich hat der
Sicherheitsrat etwa durch die vermehrte Zahl öffentlicher Debatten
oder die Einbeziehung von Truppensteller-Staaten in den Prozess der
Mandatsgestaltung wichtige Fortschritte gemacht.
Dilemma
zwischen Akzeptanz und Effizienz
Der
materielle Teil der Reformdebatte führt rasch in ein Dilemma
zwischen einer verbesserten Legitimität und globalen Akzeptanz der
Beschlüsse des Sicherheitsrates durch eine repräsentativere
Beteiligung der Staatenwelt einerseits sowie der Effizienz und
Effektivität der Arbeit des Gremiums andererseits.
So
bedeuten mehr Akteure auch größere Entscheidungskosten; und würde
gar die Zahl der Veto-Staaten erhöht, so wäre eine Dauerlähmung
des Rates zu befürchten. Auf der anderen Seite jedoch haben von
breiter Zustimmung getragene Entscheidungen bessere Aussichten auf
eine rasche Umsetzung.
Reformvorschläge
Seit
1993 sind von den Mitgliedstaaten, von einer open-ended
working group,
einem high-level
panel sowie
von vielen weiteren Akteuren zahllose Vorschläge zur Reform des
Sicherheitsrates gemacht worden. Im Vorfeld des Reformgipfels zum 60.
Jubiläum der UN 2005 wurden drei wichtige Reformansätze vorgelegt,
die bis heute die Diskussion prägen:
● Die
„Gruppe
der 4“
(G4: Brasilien, Deutschland, Indien und Japan) sowie 23 weitere
Staaten schlagen sechs neue Ständige Sitze vor, die auf die Ausübung
eines Vetorechts bis zu einer Überprüfung dieser Frage nach 15
Jahren verzichten sollen, zudem vier weitere nichtständige Sitze.
● Die
aus 12 Staaten bestehende Gruppe „Vereint
für den Konsens“,
die sich um regionale Konkurrenten der G4-Staaten wie Italien,
Argentinien und Pakistan gebildet hat, verlangt die Einrichtung von
zehn weiteren nicht-ständigen Sitzen bei Aufhebung des
Wiederwahlverbotes.
● Eine
Gruppe von 43 afrikanischen Staaten will ganz ähnlich wie die G4 die
Zahl der Ständigen Mitglieder auf elf und die der Nichtständigen
auf 15 erhöhen. Allerdings bestehen die afrikanischen Staaten auf
einer Gleichbehandlung der Ständigen Mitglieder in der Veto-Frage
nach dem Prinzip „alle oder keiner“.
Die
G4-Initiative ist der bislang schlüssigste Entwurf
Zweifellos
ist der Entwurf der G4-Initiative die wichtigste Referenzgröße auch
für die künftige Reformdiskussion, weil er bislang den
schlüssigsten Entwurf darstellt. Er verbindet eine der Zahl der
UN-Mitglieder angemessene Größe des Rates, die unterschiedlichen
Gewichte der Mitgliedstaaten sowie die Anforderungen an die
Arbeitsweisen und Entscheidungsfähigkeit des Sicherheitsrats in wohl
bestmöglicher Weise.
Eine
Realisierung des afrikanischen Entwurfs dagegen würde mit der
Ausweitung des Vetorechts die Effizienz und Effektivität der Arbeit
des Rates nachhaltig gefährden – was auch jenseits der fehlenden
Bereitschaft der P5, dieses Privileg zu teilen, seine völlige
Aussichtslosigkeit begründet.
Der
Vorstoß Italiens und seiner Partner wiederum würde einen
Dauerwahlkampf in die Regionalgruppen hineingetragen, der sich kaum
vorteilhaft auf die Arbeit und Entscheidungsfindung im Sicherheitsrat
auswirken und eher alle Nachteile eines vergrößerten Gremiums mit
sich bringen dürfte, ohne diesen die Vorteile substanziell
verbesserter Mitwirkungsmöglichkeiten durch eine repräsentative
Auswahl von Staaten gegenüberzustellen.
Charta-Reform: nur mit den P5
Während
die Arbeitsweisen des Sicherheitsrates durch die eine einfache
Veränderung seiner Praxis transparenter gestaltet werden können,
sind für alle anderen angesprochenen Punkte Änderungen der Charta
erforderlich. Hier sind hohe Hürden zu nehmen. Art. 108 und 109 der
Charta beschreiben die Verfahren für jedwede Veränderung ihres
Textes: Demnach muss zunächst die Generalversammlung mit
Zwei-Drittel-Mehrheit der UN-Mitglieder (mit Stand Juni 2016 also 128
Staaten) eine Änderung beschließen. Da in der Generalversammlung
das Prinzip „ein Staat – eine Stimme“ gilt, haben die Großen
Fünf hier kein Veto.
Allerdings
muss der neue Charta-Text danach von wiederum zwei Dritteln der
Mitglieder ratifiziert werden, diesmal jedoch unter Einschluss aller
fünf Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates. Da es in diesem
Verfahren keine Enthaltung gibt, kann jedes einzelne der Ständigen
Mitglieder durch die schlichte Nichtratifikation der neuen Charta
eine Reform verhindern.
Wesentliche Hürde ist die Uneinigkeit zwischen den Staaten
Das
wesentliche Reformhindernis dürften aber nicht die Veto-Staaten
sein. Einem von der überwiegenden Mehrheit der Staaten
verabschiedeten und ratifizierten Reformansatz würden sich wohl nach
und nach auch die Ständigen Mitglieder nicht verschließen können,
zumal ein solch breiter Kompromiss kaum ohne Berücksichtigung ihrer
grundlegenden Interessen etwa hinsichtlich des Vetorechts gefasst
werden würde.
Das
Problem besteht eher in der mangelnden Bereitschaft der Staaten, sich
auf ein Modell A mit neuen Ständigen Mitgliedern oder ein Modell B
mit einer größeren Zahl nichtständiger Mitglieder zu einigen und
dafür eine Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung zu
erreichen. Seit Beginn der Debatte um die Sicherheitsratsreform hat
sich gezeigt, dass mittelmächtige Länder, die keine realistische
Aussicht auf einen Ständigen Sitz haben, eher am Status quo oder an
der Schaffung wiederwahlfähiger nichtständiger Sitze interessiert
sind. So können sie relativen Statusverlust gegenüber einem
„Aufsteiger“ verhindern oder sich zumindest zeitweise bessere
Mitwirkungsmöglichkeiten und damit größeres politisches Gewicht
sichern.
Letztlich
haben solche Statuserwägungen dazu geführt, dass G4 und
Afrikanische Union ihre bis auf die Veto-Frage fast gleichen
Vorschläge nicht in einen gemeinsamen Ansatz zusammengeführt haben.
Die Uneinigkeit der Mehrheit sichert auf diese Weise die Privilegien
der P5.
Ausblick
Die
Debatte um die Reform des Sicherheitsrates hat gemessen an ihrer
Dynamik vor dem 60. Jubiläum deutlich an Kraft und Aufmerksamkeit in
der globalen Öffentlichkeit verloren. Vor dem 70. Geburtstag der UN
2015 fand sie praktisch nicht statt. Es ist schwer abzuschätzen,
wann und unter welchen Bedingungen sie wieder an Momentum gewinnen
kann.
Wenn
die Vereinten Nationen aber irgendwann wieder eine aktivere Rolle in
der Weltpolitik spielen sollen, müssen ihre Mitgliedstaaten die
hierzu erforderlichen Strukturen und Instrumente schaffen. Angesichts
der drängenden globalen Herausforderungen sollten sie sich rasch der
bemerkenswerten Möglichkeiten besinnen, die ihnen die Vereinten
Nationen bieten. Die Reform des Sicherheitsrates wird dabei den
Lackmustest für die Erneuerungsfähigkeit der Weltorganisation
insgesamt darstellen.
.
Wenn Sie eines an den Vereinten Nationen ändern könnten, was wäre es?
1: Serienauftakt [DE / EN]
2: Ein neues Wahlverfahren für den UN-Generalsekretär [DE / EN] ● Stephen Browne
3: Das Sekretariat der Vereinten Nationen: Unabhängig, effizient, kompetent? [DE / EN] ● Franz Baumann
4: Die Bürger in den Mittelpunkt: Die Vereinten Nationen brauchen eine Grunderneuerung für das 21. Jahrhundert [DE / EN] ● Dhananjayan Sriskandarajah
5: Weichenstellung für die Vereinten Nationen: Wie kann der Sicherheitsrat reformiert werden? [DE] ● Sven Gareis
6: Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat [DE / EN] ● Jakkie Cilliers und Nicole Fritz
1: Serienauftakt [DE / EN]
2: Ein neues Wahlverfahren für den UN-Generalsekretär [DE / EN] ● Stephen Browne
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6: Die Bürger der Welt müssen die Kontrolle zurückgewinnen – mit einem globalen Parlament [DE / EN] ● Andreas Bummel
7: Elect the Council: Die globale Sicherheit braucht einen reformierten UN-Sicherheitsrat [DE / EN] ● Jakkie Cilliers und Nicole Fritz
Bilder: Global Panorama/Scott Garner [CC BY-SA 2.0], via Flickr; privat [alle Rechte vorbehalten].
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