08 Juli 2016

Wirbel um CETA: Warum die Kommission einen Fehler macht, wenn sie jetzt die nationalen Parlamente beteiligen will

Manche Kritiker würden CETA am liebsten ganz ohne Ratifikationsprozess entsorgen.
Ob das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada ein Freihandelsvertrag oder doch ein „gemischtes Abkommen“ ist, klingt auf Anhieb nicht nach einer Frage, die allzu viele Gemüter bewegen müsste. Und doch schlugen die Wellen hoch, als die Europäische Kommission Mitte Juni ankündigte, CETA sei aus ihrer Sicht ein Freihandelsvertrag. Und als sie dann vor einigen Tagen bekannt gab, sie werde es trotzdem wie ein gemischtes Abkommen behandeln, da jubelten unter anderem die Grünen im Europäischen Parlament, das sei „ein riesiger Erfolg für die Zivilgesellschaft & europäische Demokratie“ – während der Europaabgeordnete Elmar Brok (CDU/EVP) warnte, dass die EU ihre „Handlungsfähigkeit als Handelsmacht“ verliere.

Um all die Aufregung zu verstehen, muss man zunächst einmal wissen, worum es in CETA überhaupt geht. Das Abkommen wird häufig als die „kleine Schwester von TTIP“ bezeichnet, also von dem heftig umstrittenen transatlantischen Freihandelsvertrag, der seit einigen Jahren zwischen der EU und den USA ausgehandelt wird. Im Einzelnen soll es den Handel zwischen der EU und Kanada vereinfachen, indem es die noch existierenden Zölle zwischen den beiden Wirtschaftsräumen nahezu komplett abschafft. Außerdem werden unter anderem bestimmte technische Standards angeglichen, Berufsabschlüsse werden wechselseitig anerkannt, und europäische Unternehmen können künftig an allen öffentlichen Ausschreibungen in Kanada teilnehmen.

Darüber hinaus enthält CETA allerdings auch Regelungen zum Investitionsschutz – also Bestimmungen, die ausländischen Unternehmen eine Garantie gegen willkürliche Enteignungen geben sollen. In der Vergangenheit führten solche Investitionsschutz-Regeln immer wieder zu heftigen politischen Konflikten: Zum Beispiel klagte 2012 der Energieversorger Vattenfall gegen den deutschen Atomausstieg, da dieser de facto einer Enteignung der Kernkraftwerksbetreiber gleichkomme. Besonders dass Investitionsschutzverfahren bislang in der Regel vor privaten Schiedsgerichten ausgetragen werden, geriet in den letzten Jahren stark in die Kritik.

Offene Ablehnung

Die EU-Kommission und Kanada reagierten darauf, indem sie Pläne für ein völlig neues Investitionsschutzsystem entwickelten: An die Stelle der privaten Schiedsgerichte soll ein ständiger internationaler Investitionsgerichtshof treten, und Unternehmen sollen nur noch klagen können, wenn sie tatsächlich willkürlich behandelt oder um die Eigentumsrechte an ihren Investitionen gebracht werden – und nicht, wenn eine Gesetzesänderung lediglich ihre künftigen Gewinnmöglichkeiten einschränkt.

Für viele Kritiker ist dies jedoch noch nicht genug. Auf Widerstand stößt unter anderem auch eine sogenannte Lock-in-Klausel, nach der die Vertragspartner sich darauf verpflichten, in bestimmten liberalisierten Wirtschaftsbereichen keine neuen Regulierungen einzuführen. Für den Verein Campact zum Beispiel ist CETA deshalb nicht weniger als ein „Angriff auf die Demokratie“. Und auch die Europäischen Grünen und die Europäische Linkspartei sehen das Abkommen teils mit Misstrauen, teils mit offener Ablehnung.

Für Außenhandel ist die EU allein zuständig

Die jüngste Aufregung um CETA betraf allerdings gar nicht die Inhalte des Vertrags, sondern – wenigstens vordergründig – lediglich eine rechtliche Verfahrensfrage. Konkret ging es darum, welche Parlamente an der Ratifikation des Vertrags beteiligt werden sollen.

Nach Art. 207 AEUV besitzt die Europäische Union die alleinige Zuständigkeit im Bereich Außenhandel. Um ein Freihandelsabkommen mit anderen Wirtschaftsräumen abzuschließen, erteilt der Ministerrat ein Mandat an die Kommission, die das Abkommen dann aushandelt. Das Ergebnis muss dann vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat ratifiziert werden – wobei im Fall von CETA nach Art. 207 Abs. 4 AEUV alle nationalen Regierungen im Ministerrat zustimmen müssten, da der Vertrag auch Regelungen zu Direktinvestitionen und zum geistigen Eigentum enthält.

Die nationalen Parlamente hingegen haben bei Freihandelsverträgen kein direktes Mitspracherecht. Wenn sie Einfluss auf das Ratifikationsverfahren nehmen wollen, dann geht das lediglich über ihre jeweiligen nationalen Regierungen.

Ratifikation in über vierzig Parlamenten

Anders liegt die Sache bei den sogenannten „gemischten Abkommen“, also bei Verträgen, deren Inhalte zum Teil in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, zum Teil aber auch in den der einzelnen Mitgliedstaaten. Auch gemischte Abkommen werden von der Kommission ausgehandelt. Sie müssen aber nicht nur vom Ministerrat und vom Europäischen Parlament ratifiziert werden, sondern darüber hinaus auch von den Parlamenten aller Mitgliedstaaten.

Je nach der nationalen Verfassung müssen dabei in vielen Ländern mehrere Parlamentskammern zustimmen (in Deutschland zum Beispiel Bundestag und Bundesrat), in Belgien unter Umständen sogar die regionalen Parlamente von Flandern und der Wallonie. Damit ein gemischtes Abkommen in Kraft treten kann, ist deshalb das Einverständnis von insgesamt über vierzig Parlamenten notwendig. Und damit nicht genug: In einigen Ländern kann das Ratifikationsverfahren auch noch durch einen Volksentscheid gekippt werden, wie die EU erst vor wenigen Monaten im Fall des Assoziierungsabkommens mit der Ukraine erfahren musste.

Als gemischtes Abkommen wird CETA fast sicher scheitern

Die Frage, ob CETA ein reines Freihandelsabkommen oder ein gemischtes Abkommen ist, hat deshalb gravierende Auswirkungen auf seine Chancen, jemals in Kraft zu treten. Schon im ersteren Fall sind die Hürden im Ministerrat verhältnismäßig hoch. Wird CETA jedoch als gemischtes Abkommen behandelt, so ist sein Scheitern nahezu sicher: Das wallonische Parlament hat bereits Ende April erklärt, dass es sein Vetorecht gegen den Vertrag nutzen wird, wenn es die Gelegenheit dazu bekommt.

Unglücklicherweise ist es jedoch nicht offensichtlich, wie weit die ausschließlichen EU-Kompetenzen genau reichen und an welcher Stelle der „gemischte“ Bereich beginnt. Dass der Abbau von Zöllen in die alleinige Zuständigkeit der EU fällt, ist klar. Aber ist Investitionsschutz noch Handelspolitik? Und wie sieht es mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus?

Am Ende ruderte die Kommission zurück

Es ist deshalb kaum verwunderlich, dass die Festlegung auf einen der beiden Vertragstypen schnell zum Politikum wurde. Angesichts einer wenig CETA-freundlichen Öffentlichkeit drängten zahlreiche nationale Regierungen auf eine Einstufung als gemischtes Abkommen und legten schon frühzeitig entsprechende Rechtsgutachten vor. Die Kommission definierte das Abkommen hingegen zunächst als „EU only“. Der Ministerrat hätte diese Entscheidung revidieren können; dafür wäre jedoch ein einstimmiger Beschluss nötig gewesen der nicht zustande kam, da die italienische Regierung die Kommission unterstützte.

Trotzdem ruderte die Kommission letztlich zurück: Am vergangenen Dienstag erklärte sie, sie betrachte CETA zwar noch immer als ein Abkommen, das unter die alleinige Zuständigkeit der EU falle. Angesichts der „politischen Lage im Ministerrat“ werde sie es jedoch als gemischtes Abkommen behandeln, „um eine schnelle Unterzeichnung zu ermöglichen“.

Aus verfassungspolitischer Sicht unglücklich

Kein Wunder also, dass die CETA-skeptischen Grünen zuletzt jubelten. Aus verfassungspolitischer Sicht jedoch scheint mir die jüngste Entscheidung der Kommission aus drei Gründen unglücklich zu sein – und zwar ganz unabhängig davon, wie man inhaltlich zu dem Abkommen mit Kanada steht.

Denn erstens will die Kommission mit der Anwendung von CETA nicht warten, bis alle nationalen Parlamente den Vertrag ratifiziert haben: Schon sobald der Ministerrat und das Europäische Parlament zugestimmt haben, soll CETA vorläufig in Kraft treten. Das entspricht einerseits der üblichen Praxis, bringt andererseits aber gerade angesichts der erwartbaren Ratifikationsprobleme auch eine hohe Unsicherheit mit sich. Denn was passieren soll, wenn eines der nationalen Parlamente die Zustimmung verweigert, lässt die Kommission offen. Am Ende könnte deshalb dieselbe Ratlosigkeit stehen wie nach dem niederländischen Ukraine-Referendum vor einigen Monaten.

Die Kommission schwächt das Europäische Parlament

Zweitens schwächte die Kommission mit ihrem Einlenken die Stellung des Europäischen Parlaments. Wenn die Medien in den letzten Wochen über den CETA-Streit berichteten, dann schwang dabei mal mehr, mal weniger explizit oft die Vorstellung mit, dass die Beteiligung der nationalen Parlamente auch ein Gebot der Demokratie sei. Dagegen ging meistens unter, dass CETA auch als reines Freihandelsabkommen nur in Kraft treten kann, wenn es zuvor durch das Europäische Parlament ratifiziert wurde.

Klar: Wenn CETA ein gemischtes Abkommen ist, dann muss dem Vertrag Genüge getan und die nationalen Parlamente beteiligt werden. Doch die Kommission bleibt ja ausdrücklich bei ihrer Auffassung, dass es sich um ein reines EU-Abkommen handelt. Wenn sie dennoch die nationalen Parlamente an der Ratifikation beteiligen will, dann bestätigt sie damit indirekt die Vorstellung, dass nur diese die notwendige Legitimation dafür besitzen – und untergräbt damit die Position der demokratisch gewählten Europaabgeordneten.

Die Zuständigkeitsfrage sollte vor dem EuGH geklärt werden

Und drittens ist die Entscheidung der Kommission, aus rein politischen Gründen vom einen auf das andere Ratifikationsverfahren umzusteigen, auch ein Affront gegen den Europäischen Gerichtshof. Denn es stimmt zwar, dass die Frage, wo genau die ausschließliche Zuständigkeit der EU für die Handelspolitik endet und der Bereich der „gemischten Abkommen“ beginnt, rechtlich nicht ohne Weiteres zu beantworten ist. Aber das bedeutet ja nicht, dass es keine rechtliche Verfahren gäbe, um genau solche Fragen zu klären.

Im Fall von CETA versteckt sich dieses Verfahren in Art. 218 Abs. 11 AEUV: Bevor die EU ein internationales Abkommen abschließt, kann die Kommission, das Parlament, der Rat und jeder Mitgliedstaat ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof in Auftrag geben, das die Vereinbarkeit des Abkommens mit den EU-Verträgen überprüft. In diesem Gutachten-Verfahren kann auch geklärt werden, ob ein bestimmtes Abkommen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fällt oder nicht.

Die Kommission riskiert einen langfristigen Imageverlust

Tatsächlich hat die Kommission erst im Sommer 2015 anlässlich eines Freihandelsabkommens mit Singapur genau so ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das entsprechende Verfahren ist derzeit noch offen, dürfte aber in absehbarer Zeit entschieden werden. Letztlich wird sich das Inkrafttreten des Freihandelsabkommens dadurch um einige Monate oder Jahre verzögern. Aber dafür wird es am Ende Rechtssicherheit geben, weil die vorgesehenen Verfahren eingehalten wurden.

Auch im Fall CETA hätte der Weg zum EuGH die Lösung sein können, um die aufgeheizte politische Debatte über die Beteiligung der nationalen Parlamente zu beruhigen. Stattdessen handelte die Kommission offen opportunistisch – und riskiert damit nicht nur ein Scheitern des Abkommens, sondern vor allem auch einen langfristigen Imageverlust der europäischen Institutionen. Ganz egal, wie kritisch man den Vertrag mit Kanada sehen mag: Wem die europäische Demokratie am Herzen liegt, der kann sich nicht über diese Entscheidung freuen.

Bild: Unterwegs in Berlin [CC BY-NC-SA 2.0], via Flickr.

14 Kommentare:

  1. Gerade vor dem Hintergrund der Post-Brexit-Debatte um die Stärkung europäischer Solidarität führt die Entscheidung, die demokratische Legitimation an die nationalen Parlamente zurückzugeben, sicherlich nicht zu einer Stärkung der demokratisch-bürgerschaftlichen Solidarität zwischen den Bürgerinnen der Mitgliedsstaaten. Im Gegenteil, das EP wird marginalisiert, die „salient issues“ wieder einmal auf der nationalen Ebene verhandelt. Befürchte, dieser Trend wird sich fortsetzen, was meinst du? Zeit, eine andere Solidaritätsquelle aufzutun ;)

    Auf der anderen Seite halte ich deine Diagnose, dass die Kommission deswegen gleich einen Imageschaden für die europäischen Institutionen riskiert, für einigermaßen pessimistisch. Sehe das Ausschlacht-Potenzial für Europaskeptiker und Rechtspopulisten, aber immerhin gibt es einen Ermessensspielraum, den kann man nutzen, um dem Elitismus-Vorwurf und dem perzipierten Demokratiedefizit entgegen zu wirken - zumindest vorläufig. Die Alternative, Post-Brexit einfach so zu tun, als wäre nichts passiert, scheint mir politisch noch viel heikler. Ich würde daher nicht von Opportunismus, sondern von politischer Flexibilität sprechen, die m.E. sogar dazu führen kann, das Vertrauen in die Institutionen insoweit zu stärken, als der gemeine EU-Bürger sich wieder stärker ernstgenommen fühlt.

    Wulf

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    1. Hallo Wulf, mit dem "Imageverlust" meinte ich nicht kurzfristige (Post-Brexit-)Ausschlachtungen durch Europaskeptiker, sondern eben jene Marginalisierung der europäischen Ebene (des EP, aber auch des EuGH) in der öffentlichen Wahrnehmung, der die Kommission, wie du ja auch selbst ansprichst, mit ihrer Entscheidung hier Vorschub verleiht.

      Dass sich der "gemeine EU-Bürger" dadurch zuletzt stärker ernstgenommen fühlen könnte, denke ich nicht. In Deutschland zum Beispiel scheinen mir die meisten Medien eher ein "Die Kommission ist vor der Bundesregierung eingeknickt"-Narrativ zu präsentieren. Im schlimmsten Fall zieht der gemeine EU-Bürger daraus die Schlussfolgerung, dass ein hartes Auftreten der nationalen Regierung das beste Mittel ist, um wildgewordene Brüsseler Antidemokraten zu stoppen. Um das Vertrauen in die Institutionen zu stärken, wäre der Weg zum EuGH in meinen Augen definitiv besser gewesen.

      Herzliche Grüße,
      Manuel

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    2. Verstehe deine Sorge, aber das alternative Narrativ "Die halsstarrigen elitistischen EU-Bürokraten kümmern sich einen Dreck um unsere Meinung und erodieren den Rechtsstaat mit Chlorhühnchen und Schiedsgerichten" scheint mir zum. kurzfristig gesehen mindestens ebenso schädlich. Politikstrategisch böten sich andere Themen weitaus mehr an, um eine Konfrontation Supranationalismus vs. Intergouvernementalität auszufechten. Wichtiger schiene mir aber in dem Zusammenhang, Aufklärungsarbeit in Bezug auf die demokratischen Strukturen und Optionen (und auch die Demokratiedefizite) zu leisten… und diese Strukturen wo möglich zu stärken. Dieses Projekt verfolgst du ja seit längerem (theoretisch wie praktisch), aber nicht nur du: http://www.zeit.de/2016/29/eu-krise-brexit-juergen-habermas-kerneuropa-kritik/seite-2

      Ich pers. bin aber angesichts der momentanen populistischen Desinformationswelle skeptisch, ob man damit aktuell weit kommt. Und so sehr ich deine Einschätzung teile, dass mit der medialen Aufmerksamkeit auch das Bürgerverständnis und letztlich die öffentliche Akzeptanz des EP einhergehen, so wenig sehe ich im Moment, wie sich der mediale Diskurs in Bezug auf EP und die ganze EU ändern könnte. Wie du ja schön zeigst, würde eine jetzige Europawahl v.a. Rechtskonservativen und Europaskeptikern nützen. Siehst du selbst Alternativen zum „Demokratisierungs- und Öffentlichkeitsarbeits“-Projekt? Ein Habermassches Kerneuropa der Euro-Gruppe?

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    3. Hmmm, Kerneuropa...

      Woher kommen deine Zweifel, dass sich der mediale Diskurs über das Europäische Parlament und die EU nicht verändern ließe? Der Brexit jedenfalls scheint mir gerade unter jüngeren Menschen eher eine Welle von Jetzt-erst-recht-Europabegeisterung auszulösen (und ein wenig Bewusstsein dafür, dass all die Vorteile, die die EU bringt, eben doch nicht selbstverständlich sind, sondern einen gewissen politischen Einsatz verlangen).

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    4. Ich befürchte, dass der mediale Diskurs momentan durch die schrillen Töne der Populisten in vielen EU-Ländern derart vergiftet ist, dass vielen Bürgern ein confirmation bias a la „What’s the matter with Kansas?“ die Möglichkeit einer offenen Debatte verschließt. Wer nicht sowieso schon meiner Meinung ist, gehört zur „Lügenpresse“ oder ist elitär. Der Versuch der Rechtspopulisten, die Verunsicherung von Teilen der Bevölkerung gnadenlos auszuschlachten, führt m.E. zu einer postdemokratischen medialen Öffentlichkeit. Der „zwanglose Zwang des besseren Arguments“ hat zwar nicht ausgedient, aber was als „gutes Argument“ gelten kann, hat sich doch stark verändert.

      Die jüngsten Krisen haben das Problem noch verschärft, da hier die EU entweder als nicht handlungsfähig (Flüchtlingskrise) oder als unsolidarisch (Finanzkrise) wahrgenommen wurde und unnötige Frontstellungen aufgemacht wurden (Nord gegen Süd in der Finanzkrise, West gegen Ost in der Flüchtlingskrise). Ich pers. traue der medialen Öffentlichkeit mom. nicht zu, das Ruder herumzureißen. Vielmehr denke ich, dass man die EU als Solidargemeinschaft stärken müsste, so dass für die EU-Bürger konkret erfahrbar wird – besonders für die vermeintlich Abgehängten –, wie und wo sie von der EU profitieren. Dazu machst du ja auch einige Vorschläge. Erst wenn dem von sozialem Abstieg bedrohten Engländer der Midlands klar wird, dass die EU greifbar etwas für ihn tut, wird sich sein Blick auch auf die demokratischen Strukturen richten. Die Medien folgen dann quasi von selbst ;)

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    5. @Wulf Loh

      Interessanter Zeit-Artikel. Mit meinem Plädoyer für unterschiedliche Integrationsstufen in Europa gehen meine Gedanken in eine ähnliche Richtung.

      http://www.mister-ede.de/politik/plaedoyer-ef/5147

      Ich denke, wir dürfen vor allem nicht den Glauben daran verlieren, dass die europäische Integration gelingen kann. Solange sich die Welt nicht grundlegend ändert, ist sie nämlich alternativlos. Tauchen Probleme auf, müssen wir Lösungen suchen – und weiter geht’s.

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  2. Bei der Wahl des Europaparlamentes hat nicht jede Stimme eines EU-Bürgers das gleiche Gewicht. Ist es dann nicht gut, wenn CETA auch noch u.a. durch den Bundestag ratifiziert wird? Man könnte ja auch mal überlegen, ob das insgesamt künftig für Großvorhaben in der EU eine Idee ist.

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    1. Zunächst einmal: Die Relevanz der degressiven Proportionalität bei der Europawahl wird in der deutschen Öffentlichkeit stark überschätzt. Es ist zwar richtig, dass es dadurch auch zu Verzerrungen zwischen Stimm- und Sitzanteil der Fraktionen kommt. Diese Verzerrungen sind aber nicht größer als diejenigen, die in vielen nationalen Parlamenten der EU durch das dort jeweils gültige Wahlrecht verursacht werden (einschließlich dem alten deutschen Bundestagswahlrecht).

      Alle "Großvorhaben der EU" (was genau sollte man darunter verstehen?) auch noch durch alle nationalen Parlamente ratifizieren zu lassen, wäre das Ende des Supranationalismus und würde die EU de facto lahmlegen. Die Folge wäre eine Rückkehr zur Herrschaft der Diplomaten - und sicher kein Gewinn für die Demokratie in Europa.

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    2. Aber war das alte deutsche Bundestagswahlrecht nicht gerade wegen diesen Verzerrungen grundgesetzwidrig und wurde es nicht deshalb vom Bundesverfassungsgericht am 3. Juli 2008 kassiert?

      Wäre dann ja anscheinend doch irgendwie relevant. Vielleicht können wir die Diskussion ja etwas tiefer führen. Ich werde morgen einfach mal bei PXP eine Debatte dazu starten.

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    3. Nein, das alte Bundestagswahlrecht war nicht wegen der Verzerrungen grundgesetzwidrig, sondern wegen des negativen Stimmgewichts, das in bestimmten Konstellationen auftreten konnte. Aber das hat mit dem Thema des Artikels hier nicht mehr so besonders viel zu tun.

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    4. Durch das negative Stimmgewicht konnten Parteien durch mehr Stimmen weniger Sitze bekommen – eine ziemliche Stimmenungleichheit, würde ich sagen. Das neue Bundestagswahlgesetzt sieht hingegen sogar eine bis auf die Sperrklausel absolute Stimmengleichheit vor.

      Insofern ist der Bundestag aus meiner Sicht schon etwas anderes als das Europaparlament, das nach 28 verschiedenen Wahlgesetzen mit Stimmen gewählt wird, die einen unterschiedlichen Wert haben. Und solange das so ist, ist es vielleicht gar nicht schlecht, wenn die nationalen Parlamente entscheiden, ob z.B. die geplante CETA-Paralleljustiz eingeführt wird.

      Hier habe ich eine Diskussion auf Publixphere angelegt: https://publixphere.net/d/2450

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    5. valtental14/7/16 21:29

      Wenn ich den Beitrag hier mit den Darlegungen von Wilfried Pürsten (http://norberthaering.de/de/27-german/news/641-ceta-poker#weiterlesen) vergleiche, scheint es mir, dass der Förderalist entscheidende Fakten gar nicht nennt, wenn ganz selbsverständlich davon ausgegangen wird, dass die Kommission zum Charakter von Ceta tatsächlich ein "Vorschlagsrecht" hätte.

      Pürsten schreibt hingegen:
      "Dieses gilt aber nur, sofern die Kommission als Akteur im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren auftritt. Eine Übertragung auf das Verfahren der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge ist ausgeschlossen. Dieses Verfahren ist in Art. 218 AEUV umfassend und insoweit abschließend geregelt (Streinz, Europarecht, 10. Aufl. 2016, Rdn. 395 und 1241 ff.). Bei Verhandlungen zu völkerrechtlichen Verträgen führt danach der Ministerrat die Regie:
      1. Es ist der Ministerrat, der die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt (Art. 218 Abs. 2 AEUV). Der Ministerrat benennt den Verhandlungsführer (Abs. 3) und erteilt diesem dazu Richtlinien;...
      [...]
      3. Eine Bindung an den Vorschlag der Kommission zum Rechtscharakter des abgeschlossenen Vertrages besteht nicht. Diese Beurteilung steht grundsätzlich dem Organ (hier: dem Ministerrat) zu, das über die Zustimmung zum Vertrag eigenverantwortlich – wie auch sonst? - zu entscheiden hat. An den hier kolportierten Vorschlag der Kommission ist der Rat umso weniger gebunden, als dieser dem hier erteilten Mandat widerspricht. Das Mandat für CETA lautete ausdrücklich auf den Abschluss eines gemischten Abkommens (s. Vermerk des Rates zur Mandatserweiterung vom 14. 7. 11, Anlage II).
      [...]
      Das Szenario einer EU-only-Entscheidung mit einem irgendwie gearteten Bestimmungsrecht der Kommission zum Rechtscharakter von CETA ist mit der EU-Verfassung nicht vereinbar."

      Wen dem so ist, versuchte Juncker mit seinem Ceta=EU-only rotzfrech die EU-Verfahrensregeln umzukehren/zu umgehen. Er maßt sich Entscheidungsbefugnisse an, welche die Kommission gar nicht besitzt. Typisch Technokrat Juncker, wie Pürsten zitiert:

      "Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“ (Der Spiegel 27. Dezember 1999)

      Eben, 'Weil die meisten gar nicht begreifen', was an Junckers Vorpreschen grundsätzlich faul ist, wie man an den verfehlten Medien- und sonstigen Reaktionen erkennen kann. Er stuft nicht nur Ceta falsch ein, sondern er hat überhaupt keine Zuständigkeit für eine solche Einstufung.

      Wenn Pürsten mit seiner Analyse richtig liegt, wären auch die hier auf Förderalist gezogenen Schlüsse bzgl. EuGH usw. nicht zutreffend.

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    6. @Valtental: Na ja, was heißt "rotzfrech"? Wilfried Pürsten hat seine Rechtsauffassung, die Kommission hat eine andere - das ist erst einmal völlig legitim. Nach dem geleakten Protokoll der Ratsdiskussion über dieses Thema gab es dazu offenbar auch eine Kontroverse zwischen dem Legal Service des Rates und der Kommission, wobei Italien der Auffassung des Legal Service widersprochen hat. Unter anderem geht es dabei auch um die Frage, ob der Rat ein Abkommen, das dem Inhalt nach "EU-only" ist (auch das ist umstritten, aber wenigstens die Kommission geht davon jedenfalls aus), einfach per Verhandlungsmandat zum "gemischten Abkommen" erklären kann. Auch das würde ja die im Vertrag vorgesehenen Verfahren aushebeln.

      Alles in allem lässt sich festhalten, dass die Rechtslage offenbar strittig ist. Und genau deshalb wäre der Weg zum EuGH richtig gewesen, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

      Im Übrigen hätten ja auch der Rat oder jeder Mitgliedstaat, der mit der Vorgehensweise der Kommission nicht einverstanden war, den EuGH anrufen können. Und wenn ich den letzten Absatz bei Pürsten richtig verstehe, schlägt auch er genau das vor.

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    7. valtental20/7/16 22:58

      "Wilfried Pürsten hat seine Rechtsauffassung, die Kommission hat eine andere [...] Alles in allem lässt sich festhalten, dass die Rechtslage offenbar strittig ist." Nach Pürstens Darlegung der entsprechenden Vertragstexte scheint sie doch eher ziemlich klar zu sein. Zumal die Kommission, wenn sie denn tatsächlich die richtige Rechtsauffassung vertrat, auf ihrem Standpunkt hätte beharren können, was aber nicht geschah. Gerade die im letzten Absatz Ihres Artikels genannten Gründe wären ein MUSS für die Kommission gewesen, den EuGH anzurufen:
      "Auch im Fall CETA hätte der Weg zum EuGH die Lösung sein können, um die aufgeheizte politische Debatte über die Beteiligung der nationalen Parlamente zu beruhigen. Stattdessen handelte die Kommission offen opportunistisch – und riskiert damit nicht nur ein Scheitern des Abkommens, sondern vor allem auch einen langfristigen Imageverlust der europäischen Institutionen."
      Dass die Komm. dieses hohe Risiko nun doch eingeht, könnte man als Eingeständnis werten, dass Junker sehr wohl rotzfrech zu bluffen versuchte. Inwiefern dieses Verhalten nun "opportunistisch" sein soll, erschließt sich nicht. Eher hat die Komm. wohl die rechtlichen Realitäten (s. Pürsten) zur Kenntnis genommen.

      Worin nun der "Imageverlust der europäischen Institutionen" bei einem Scheitern von Ceta bestehen soll, leuchtet auch nicht ein. Die zahlreichen Ceta-Gegner werden es eher positiv sehen, dass ein solches Abkommen in den Institutionen gestoppt werden kann.

      "Ganz egal, wie kritisch man den Vertrag mit Kanada sehen mag: Wem die europäische Demokratie am Herzen liegt, der kann sich nicht über diese Entscheidung freuen." Ganz im Gegenteil: die Komm. akzeptiert die Rechts- und Sachlage (gemischtes Abkommen), was man nur begrüßen kann.

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