13 April 2016

Machen nationale Volksabstimmungen „die EU kaputt“?

Das war dann wohl ein Nein.
Als hätte die Europäische Union nicht schon genug Probleme, steht seit vergangenem Mittwoch auch noch ihre Ukraine-Politik in Frage. In einem Referendum in den Niederlanden stimmte die Mehrheit gegen die Ratifizierung des Assoziierungsabkommens, das 2014 unterzeichnet wurde und freien Handel sowie eine engere politische Zusammenarbeit zwischen der EU und der Ukraine vorsieht.

Ob es nun wirklich zu der „großen kontinentalen Krise“ kommt, vor der Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker (CSV/EVP) im Januar gewarnt hatte, bleibt jedoch abzuwarten. Zwar hatte die niederländische Regierung angekündigt, das Resultat der (rechtlich nicht bindenden) Abstimmung respektieren zu wollen, sofern die Beteiligung daran über 30 Prozent läge, was knapp erreicht wurde. Die Inhalte des Abkommens werden aber ohnehin bereits seit Anfang des Jahres vorläufig angewandt, und sowohl die Europäische Kommission als auch die ukrainische Regierung erklärten nach dem Referendum, dass das bis auf Weiteres auch so bleiben solle. Am Ende könnte es deshalb darauf hinauslaufen, dass das Abkommen lediglich in einigen wenigen Punkten noch einmal nachverhandelt und dann erneut zur Ratifizierung vorgelegt wird – mit oder ohne ein neues Referendum in den Niederlanden.

Ziel des Referendums war die EU selbst

Sehr viel bitterer als das Ergebnis allein dürfte für die meisten Europapolitiker allerdings die Art gewesen sein, wie die Abstimmungskampagne verlief. Das Assoziierungsabkommen spielte darin nämlich nur eine untergeordnete Rolle: Sogar die Initiatoren des Referendums erklärten, es gehe ihnen weniger um die Ukraine als um die Europäische Union selbst. Wenig überraschend waren es deshalb auch die Europaskeptiker in allen Ländern und besonders die britischen Austrittsbefürworter, die sich am lautesten über das Ergebnis freuten.

Auf der anderen Seite hingegen hagelte es Kritik: Der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn (LSAP/SPE) etwa erklärte, wenn man „Europa kaputt machen will“, brauche man nur mehr Referenden durchzuführen. Und auch die eigentlich doch basisdemokratisch orientierten Grünen stimmten in den Chor mit ein: So warnte Rebecca Harms, grüne Fraktionsvorsitzende im Europäischen Parlament, „plebiszitäre Elemente zu europäischer Politik, die so angelegt sind wie die gestrige Abstimmung“, könnten „die EU in ihrem Bestand gefährden“.

Fast fünfzig EU-Referenden seit den 1970er Jahren

Tatsächlich ist das Verhältnis der EU zu nationalen Referenden schon seit längerem alles andere als ungetrübt. Der Artikel der englischen Wikipedia über „Referenden mit Bezug auf die Europäische Union“ listet fast fünfzig Volksabstimmungen, die seit Anfang der 1970er Jahre in unterschiedlichen Mitgliedstaaten stattgefunden haben. In den meisten davon ging es um den Beitritt des Landes zur EU, in anderen um die Ratifizierung einer Vertragsreform oder um andere größere Integrationsschritte.

Während dabei die meisten Beitrittsreferenden zu einem Ja führten, ist die Erfolgsquote bei Vertiefungsreferenden eher durchwachsen. So stimmten etwa die dänische und die schwedische Bevölkerung gegen die Einführung des Euro – im schwedischen Fall sogar, obwohl das Land sich zuvor vertraglich zur Teilnahme an der Währungsunion verpflichtet hatte.

Abstimmen lassen, bis das Ergebnis passt?

Was das Bild der EU im Umgang mit nationalen Referenden jedoch am meisten geprägt hat, waren die Abstimmungen in Dänemark zum Vertrag von Maastricht 1992 sowie in Irland zu den Verträgen von Nizza 2001 und Lissabon 2008. All diese Referenden scheiterten zunächst, wurden jedoch wenig später – nach minimalen Änderungen an der Vertragsreform – wiederholt, um das Ergebnis doch noch zu drehen. Und auch 2005 bewirkte die französische und niederländische Ablehnung des EU-Verfassungsvertrags zwar, dass dieser nicht ratifiziert wurde. Viele seiner Inhalte tauchten später jedoch im Vertrag von Lissabon wieder auf, ohne dass die Franzosen und Niederländer noch einmal darüber hätten abstimmen dürfen.

Diese Praxis, Volksabstimmungen nach einem „falschen“ Ergebnis einfach wiederholen zu lassen, war natürlich Wasser auf die Mühlen derjenigen, die die Europäische Union ohnehin als eine Art Verschwörung der transnationalen Eliten gegen ihre Bevölkerung ansehen. Nichts scheint das populistische Bild einer abgehobenen, bürgerfernen Eurokratie, die sich in ihrer Integrationsbesessenheit keinen Deut um Volkes Stimme schert, eindrucksvoller zu bestätigen – und nichts wäre deshalb besser geeignet, um die EU in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren.

Kernbestandteil im Repertoire der Europaskeptiker

Nationale Europa-Referenden zu fordern ist deshalb gerade in den letzten Jahren zum Kernbestandteil im politischen Repertoire der Europaskeptiker geworden. Die nationalpopulistische Europaparlamentsfraktion Europa der Freiheit und der Direkten Demokratie (EFDD) sowie die dazugehörige Europapartei Allianz für Direkte Demokratie in Europa (ADDE) tragen dieses Ziel sogar im Namen.

Und auch in der Praxis mehren sich die nationalen Referenden, in denen es um oder gegen die europäische Integration geht: vom griechischen Volksentscheid im Juli 2015 über das britische Austrittsreferendum im kommenden Juni bis zu der Abstimmung, mit der der ungarische Premierminister Viktor Orbán (Fidesz/EVP) im nächsten Herbst die auf EU-Ebene beschlossene Umverteilung von Asylbewerbern zu Fall bringen möchte.

Zweifel an der Sinnhaftigkeit nationaler Europa-Referenden

Kein Wunder also, dass unter Pro-Europäern inzwischen die Ansicht weit verbreitet ist, dass man Volksabstimmungen tunlichst vermeiden sollte. Und auch die Sinnhaftigkeit nationaler Europa-Referenden wird immer öfter in Zweifel gezogen – bis hin zu dem Vorschlag eines EU-weiten Referendumsverbots, den der Politikberater und frühere Kommissionsmitarbeiter Fraser Cameron jüngst ins Spiel brachte (ohne allerdings zu erklären, wie das verfassungsrechtlich möglich sein sollte).

Im Mittelpunkt dieser pro-europäischen Referendumskritik stehen vor allem zwei Argumente. Das erste davon ist eher allgemeiner Natur und wird auch auf nationaler Ebene immer wieder von Gegnern einer direkten Demokratie vorgebracht: Da den meisten Bürgern die Zeit und das Interesse fehlt, sind sie über die inhaltlichen Details einer politischen Entscheidung in der Regel schlechter informiert als die gewählten Abgeordneten, die sich damit hauptberuflich beschäftigen.

Direkte Demokratie ist irrational, schafft aber Legitimität

Im schlimmsten Fall kann eine Volksabstimmung deshalb auch durch völlig themenfremde Gründe entschieden werden. Wie Jean Asselborn in seiner schon zitierten Referendumskritik erklärte: „Die Menschen antworten nicht auf sachliche Fragen, sondern erteilen ihren jeweiligen Regierungen Denkzettel.“

Doch selbst wenn man sich diesem Argument grundsätzlich anschließen mag, kann es in Bezug auf die EU nur begrenzt überzeugen. Denn es ist zwar richtig, dass direkte Demokratie ein gewisses irrationales Element in die Politik bringt; durch ihre Unmittelbarkeit ist sie zugleich aber auch besonders gut geeignet, Menschen das Gefühl von politischer Teilhabe zu verschaffen. Die Irrationalität vieler Referenden ist also nur der Preis, den man für einen Gewinn an wahrgenommener Legitimität bezahlt – was gerade im Fall der oft noch immer allzu technokratisch wirkenden EU ein durchaus sinnvoller Tauschhandel sein könnte.

0,6 Prozent der Unionsbürger

Überzeugender ist das zweite Argument, das von Seiten der Integrationsbefürworter immer wieder gegen nationale Europa-Referenden ins Feld geführt wird: nämlich dass dabei die Staatsangehörigen eines einzelnen Landes über eine Angelegenheit abstimmen, die auch alle anderen Unionsbürger angeht.

So kritisierte nach dem niederländischen Ukraine-Referendum beispielsweise der frühere schwedische Außenminister Carl Bildt (M/EVP), die rund 2,5 Millionen Nein-Stimmen, die das Assoziierungsabkommen zu Fall brachten, entsprächen gerade einmal 0,6 Prozent der Unionsbürger. Und auch nach dem irischen Lissabon-Referendum 2008 war immer wieder zu hören, es könne doch nicht angehen, dass ein einzelner Mitgliedstaat durch eine Volksabstimmung eine Reform blockiert, die alle übrigen zu ratifizieren bereit sind.

Verstoß gegen das demokratische Gleichheitsprinzip

Dieses Argument trifft das Problem mit nationalen Europa-Referenden besser als das erste. Dass Volksabstimmungen oft als besonders demokratisch wahrgenommen werden, liegt ja vor allem daran, dass darin der Grundsatz „one person, one vote“ besonders eindrücklich umgesetzt wird: Jeder Betroffene hat eine Stimme, und zuletzt entscheidet die Mehrheit.

Referenden, bei denen die Bürger eines einzelnen Landes über eine gesamteuropäische Angelegenheit entscheiden, werden diesem Prinzip jedoch nicht gerecht, da die Stimme der anderen Unionsbürger dabei kein Gehör findet. Und selbst wenn in mehreren oder allen EU-Ländern nationale Referenden zu derselben Frage stattfinden würden, bliebe die Ungleichheit erhalten, wenn die abgegebenen Stimmen nicht auf gesamteuropäischer, sondern auf nationaler Ebene aggregiert werden. Solange eine Mehrheit in einem einzelnen Land einen Beschluss für die ganze EU scheitern lassen kann, werden die Blockierer immer einen größeren Einfluss haben, als ihnen nach demokratischen Gleichheitsgrundsätzen zusteht.

Kern des Problems sind die nationalen Vetorechte

Letztlich tragen nationale Volksabstimmungen also tatsächlich weniger dazu bei, die EU zu demokratisieren, als sie lahmzulegen. Nur sollten wir uns dabei nichts vormachen: Der Kern des Problems liegt nicht am direktdemokratischen Verfahren selbst – sondern an den nationalen Vetorechten, durch die einzelne Mitgliedstaaten in wichtigen politischen Fragen Beschlüsse für die gesamte EU verhindern können.

Sicher: Solange Entscheidungen allein im Europäischen Rat getroffen werden, lässt sich mit diesem Vetorecht einigermaßen leben. Die nationalen Regierungen nutzen es meist lediglich als Werkzeug, um bei Verhandlungen einen etwas besseren Deal für ihr Land zu erzielen, nicht um gemeinsame Vorhaben vollständig scheitern zu lassen. Erst durch nationale Referenden, die mit dem Anspruch auf ein endgültiges Ja oder Nein einhergehen, kann es seine volle destruktive Kraft entfalten.

Lasst uns gerne Referenden halten – aber gesamteuropäische!

Trotzdem ist es das nationale Vetorecht, nicht die Referenden selbst, was die Europäische Union (in den Worten Asselborns) „kaputt machen“ könnte. Wer den populistischen Rufen der Europaskeptiker nach mehr direkter Demokratie etwas entgegensetzen möchte, der sollte sich deshalb nicht in bloßer Referendumskritik üben, sondern besser ihre Forderungen ins Europäische drehen: Lasst uns also gerne Volksabstimmungen zu europapolitischen Fragen durchführen – aber nicht auf nationaler, sondern auf gesamteuropäischer Ebene!

Und vor allem: Schaffen wir auf europäischer Ebene endlich alle nationalen Vetorechte ab!

Bild: By SP Groningen [CC BY-NC-ND 2.0], via Flickr.

11 Kommentare:

  1. Eine EU, die durch Volksabstimmungen zerstört wird, hat ohnehin weder Bestand noch Existenzrecht.

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    1. In dem Artikel oben habe ich darzustellen versucht, worin die Legitimationsdefizite nationaler Europa-Referenden bestehen. Da Sie das offenbar anders sehen: Könnten Sie vielleicht Ihre These auch ein wenig begründen?

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  2. Schön, dass noch an einigen anderen Stellen auf das eigentliche Problem der Einstmmigkeit bzw. Vetomöglichkeit hingewiesen wird. Ich hatte selbiges auch versucht zu thematisieren:
    http://hpd.de/artikel/volksabstimmungen-ende-eu-12974

    Darin komme ich allerdings zum Gegenteiligen Schluss als die letzten beiden Sätze des obigen Beitrages nahelegen:

    "Lasst uns also gerne Volksabstimmungen zu europapolitischen Fragen durchführen – aber nicht auf nationaler, sondern auf gesamteuropäischer Ebene!"
    Ersteres gern, aber ohne Aussetzung nationaler Volksabstimmungen, welche genauso wenig ein "Legitimitaionsdefizit" aufweisen wie EU-relevante nationale Palarmentsbeschlüsse. Denn ein Veto könnte ja auch durch ein nationales Parlament eingelegt werden. Soll dann die Schlussfolgerung entsprechend des zitierten Satzes lauten: Lasst uns also gerne Parlamentsabstimmungen zu europapolitischen Fragen durchführen – aber nicht auf nationaler, sondern auf gesamteuropäischer Ebene? Wer einem Veto nat. Parlamente Legitimtät zugesteht, kann diese nicht Volksabstimmungen absprechen. Das wäre völlige Willkür. Ob nun die Mehrheit eines nat. Parlamentes oder einer Volksabstimmung ein Veto einlegt, wo liegt da der Unterschied bzgl. der Wirkung des Vetos? Insofern ist auch die nächste Forderung zu kurz gedacht:

    "Und vor allem: Schaffen wir auf europäischer Ebene endlich alle nationalen Vetorechte ab!"
    Das würde die Preisgabe der nationalen Souveränität bedeuten und auf die Gründung eines Bundestaates hinauslaufen. Der jetzige Staatenbund ist aber überhaupt nur möglich, weil die Nationalstaaten sich die Hoheit im Steuer-, Sicherheits/Verteidigungs- und Sozialbereich vorbehalten haben. Etwas anderes würden ihre Verfassungen gar nicht zulassen. Ein Staatenbund bedeutet also zwangsläufig nationale Vetos und dies eben auch ganz legitim durch Volksabstimmungen. Wer keine Vetos mehr will, müsste einen Bundesstaat gründen, der aber auch wieder vorherige nationale Volksabstimmungen erfordern würde.


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    1. In der Tat: Der Haken liegt nicht bei der Frage "Parlamentsbeschluss oder Volksabstimmung?", sondern allein beim nationalen Vetorecht - egal, wie es zustande kommt. Ich sehe tatsächlich keinen guten Grund, warum es das in Fragen, die alle Europäer gemeinsam angehen, noch geben sollte. Die Bewahrung "nationaler Souveränität" mag den nationalen Regierungen und Parlamenten aus machtpolitischen Gründen wichtig sein, als Wert an sich finde ich sie aber nicht besonders überzeugend.

      Von Interesse ist in diesem Zusammenhang auch das Rodrik-Trilemma, das ich in diesem Blog schon öfter beschrieben habe (z.B. hier): Kurz gefasst besagt es, dass man nicht wirtschaftliche (oder breiter formuliert: gesellschaftliche) Integration, Demokratie und nationale Souveränität gleichzeitig haben kann, sondern stets auf eines der drei verzichten muss. Nationale Demokratie geht nur im geschlossenen Nationalstaat. Durch die Integration aber entstehen politische Fragen auf überstaatlicher Ebene, die nur durch überstaatliche Institutionen demokratisch gelöst werden können. Beharrt man dagegen auf der nationalen Souveränität (wie hier in Form von nationalen Vetorechten), dann geht das entweder auf Kosten der Demokratie (z.B. indem alle Macht auf den Europäischen Rat verlagert wird) oder der Integration.

      "Der jetzige Staatenbund ist aber überhaupt nur möglich, weil die Nationalstaaten sich die Hoheit im Steuer-, Sicherheits/Verteidigungs- und Sozialbereich vorbehalten haben. Etwas anderes würden ihre Verfassungen gar nicht zulassen."
      Das ist richtig, was das deutsche Grundgesetz und seine Interpretation durch das Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil betrifft - andere Staaten wären da durchaus offener. Aber wie auch immer: Wenn wir eine europäische Demokratie wollen und unsere nationale Verfassung mit ihren Souveränitätsansprüchen zum Hindernis dafür wird, ist es dann nicht die naheliegendste Lösung, diese Verfassung zu ändern? Ob man das Ergebnis dann einen europäischen Bundesstaat nennt oder nicht, ist mir persönlich ziemlich egal. Das Gegensatzpaar "Bundesstaat / Staatenbund", das im 19. Jahrhundert noch sinnvoll gewesen sein mag, taugt für die Beschreibung der EU ohnehin schon heute nicht mehr viel, denn dahinter steht ein abstrakter Begriff von Staatlichkeit, der sich in der heutigen Praxis schlicht überholt hat.

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    2. Ich sehe tatsächlich keinen guten Grund, warum es das [Vetorecht] in Fragen, die alle Europäer gemeinsam angehen, noch geben sollte. Die Bewahrung "nationaler Souveränität" mag den nationalen Regierungen und Parlamenten aus machtpolitischen Gründen wichtig sein, als Wert an sich finde ich sie aber nicht besonders überzeugend."
      Der "Wert an sich" nationaler Souveränität ist in demokratischen Staaten immerhin die Volkssouveränität, als die Grundlage, der Grundwert des modernen nationalen Verfassungsstaates. Diesen Nationalstaat auf "machtpolitische Gründe" nationaler Regierungen und Parlamente zu reduzieren, unterschlägt die Volkssouveränität, das Volk, das sich momentan nur in dessen Rahmen Geltung verschaffen kann. Für mich ist dieser Wert sehr überzeugend, gerade mit Blick auf das Demokratievakuum der EU.

      Gegen deine Zielvorstellung einer europ. Förderation wäre nichts einzuwenden, wenn diese in einem demokratischen Prozess eines Verfassungskonvents verwirklicht würde. Der Konvent von 2003 ist allerdings gescheitert, neuere Anläufe aufgeschoben. Allerdings war es dessen Ziel, eine demokratisch funktionsfähige Förderation mit supranationaler Politik zu schaffen, sondern nur eine Konförderation mit späterer Option einer Förderation. Exemplarisch dafür ist das absurd kastrierte Europaparlament, das die Bürger aber fleißig wählen sollen/dürfen.

      Die EU wird über nationale Kommissare regiert, wie das Russland der Bolschewisten durch Volkskommissare. Die EU-Kommission funktioniert im Prinzip wie ein Wiederläufer des Rates der Volkskommissare zu Lenins Zeiten, und zwar mit allen Legitimationsdefiziten ihrer Entscheidungen gegenüber der betroffenen Gesamtbevölkerung, weil eben ein souveränes Parlament als oberste legislative Instanz fehlt, welches die europ. Bevölkerung als Souverän in seiner Ganzheit repräsentieren würde.

      Und bis letzteres nicht geschieht, sehe ich kein Erfordernis "nationale Verfassung mit ihren Souveränitätsansprüchen" zu ändern. Das Einschränken nationaler Souveränität ist nicht das Mittel zur Schaffung einer demokratischen Förderation, sondern nur eine von den europ. Völkern per Konvent gegründete Förderation kann nationale Souveränität demokratisch legitimiert auf regionale Ebene begrenzen. Diese weitestgehende Aufgabe nationaler Souveränität müsste aber durch jedes Volk selbstbestimmt in Volksabstimmungen beschlossen werden. Alles andere trägt nicht, weil sich die von Wirtschafts- und Politikkasten Fremdbestimmten ihre Souveränitätsrechte zurückholen, indem sie, wie momentan zu erleben, EU-kritische Parteien wählen.

      Wenn die Völker Europas nicht selbstbestimmt zur Aufgabe bisheriger Nationalstaatlichkeit bereit sind, kann man auch keine EU-Förderation über Eliten erzwingen, nur weil viele diese Vision als fortschrittlich bewerten. Ich persönlich sehe die derzeitige Umsetzung dieser Vision vielmehr als Illusion und Täuschung, als ein Mittel zur weiteren Konzentration von neoliberaler Wirtschaftsmacht unter weitmöglichster Ausschaltung von Demokratie (siehe CETA, TTIP u.a.). Ich sehe aber nicht ein, nationale Demokratie gegen eine von mir nicht beeinflussbare neoliberale und demokratiefeindliche EU einzutauschen.

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    3. "Der 'Wert an sich' nationaler Souveränität ist in demokratischen Staaten immerhin die Volkssouveränität, [...] das Volk, das sich momentan nur in dessen Rahmen Geltung verschaffen kann."
      Na ja. Zunächst einmal könnte man trefflich darüber streiten, wer oder was nun eigentlich ein "Volk" ist. Vor allem aber ist es um dessen Souveränität (im Sinne von umfassender politischer Entscheidungshoheit) faktisch eben schon heute nicht mehr besonders weit her, da wir durch unsere transnational verflochtene Wirtschaft und Gesellschaft so interdependent geworden sind, dass sich viele Entscheidungen nicht mehr allein national treffen lasen. Wenn man eine nationale Demokratie will, dann muss man tatsächlich die Integration weitgehend wieder rückabwickeln - und das wäre ein enormer Verlust an Freiheit und Wohlstand.

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  3. Eine Differenzierung des Begriffes 'Volk' ändert nichts daran, dass die Regierenden von einer Anzahl von Menschen, den Regierten, durch eine Wahl legitimiert werden müssen. Ob man diesen Akt nun als Äußerung einer Volks- oder Bürgersouveränität bezeichnet, ist unerheblich. Der Akt begründet jedoch Demokratie.

    Und dass es um diese Souveränität teilweise nicht zum Besten bestellt ist, kann nicht als Begründung dienen, diese Defizite eine Ebene höher in der EU fortzuführen.

    Wenn transnational verflochtene Wirtschaft und Gesellschaft übernationaler Regelung bedarf, muss dies durch demokratisch legitimierte übernationale Repräsentationsorgane erfolgen, oder sich auf völkerrechtliche zwischenstaatliche Regelungen beschränken. Zumindest, wenn man an der Demokratie festhalten will. Entscheidend dabei ist die Wahrung des Systems der Repräsentation durch eine legitimierte Verbindung zw. Regierten und Regierenden. Genau diese existiert in der EU aber nicht. Die Regierten wählen zwar die Abgeordneten des EU-Parlaments, dieses ist aber nicht mehr als ein reaktiver Akklamtionsverein gegenüber EU-Kommission und EU-Ministerrat. Die aktive Politik als Regierende betreiben dagegen die Kommissare und Minister, die jeder Verantwortung gegenüber den EU-Bürgern und deren EU-Abgeordneten entzogen sind. Diese "Repräsentation" ist eine Farce ohne Verbindung zw. Regierten und Regierenden und begünstigt oligarche Praktiken wie bei den TTIP-Verhandlungen.
    Nationale Vetorechte sind daher z.Z. die einzige Möglichkeit der Bürger, zumindest reaktiv Souveränität über ihre Lebensverhältnisse auszuüben.

    Eine "weitgehende Rückabwicklung" wird unausweichlich werden, wenn - wie schon erwähnt - die EU als momentaner Staatenbund weiterhin versucht Bundestaat zu spielen (s. Euro-Gemeinschaftswährung), obwohl kein Land wirklich dazu bereit ist. Und ob eine Rückabwicklung tatsächlich einen "enormen Verlust" an Freiheit und Wohlstand bedeuten würde, wage ich zu bezweifeln. Ob DE wie jetzt für die Schulden anderer Länder mitaufkommen muss, oder aber bei einem Ende des Euros weniger Exporterlöse in Europa erzielt, dürfte sich nicht viel nehmen.
    (Inwiefern Bundesstaat und Staatenbund abstrakte Begriffe von Staatlichkeit darstellen, die sich in der heutigen Praxis überholt haben sollen, erschließt sich mir nicht.)

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    1. Zunächst einmal: Es stimmt nicht, dass das Europäische Parlament "nicht mehr als ein reaktiver Akklamtionsverein gegenüber EU-Kommission und EU-Ministerrat" wäre oder die Kommissionsmitglieder "jeder Verantwortung gegenüber den EU-Bürgern und deren EU-Abgeordneten entzogen sind". Das Parlament wählt die Kommission (wenn auch auf Vorschlag des Rates) und kann sie per Misstrauensvotum absetzen (wenn auch nur mit Zweidrittelmehrheit); und natürlich hat es in den meisten Politikfeldern ein Mitentscheidungsrecht, das es durchaus aktiv gestaltend einsetzt.

      Davon abgesehen stimme ich aber völlig zu, dass die EU noch demokratischer werden muss; wenn Sie sich durch die Beiträge in diesem Blog klicken, werden Sie dazu etliche konkrete Vorschläge finden (zum Beispiel in Bezug auf das Europawahlrecht, auf die Wahl der Kommission und auf die Notwendigkeit demokratischer Alternanz).

      Nur: Nationale Vetorechte sind ein zentrales Hindernis bei diesere Demokratisierung der EU, weil sie Konsens erzwingen, wo eigentlich ein pluralistisches Wechselspiel herrschen müsste (ausführlich dazu hier). Und da sie ausschließlich blockierend wirken, geben sie den Bürgern eben auch keine reale "Souveränität über ihre Lebensverhältnisse" zurück. Um noch mal auf das Ukraine-Beispiel zurückzukommen: Was ist denn zum Beispiel mit der Souveränität der Polen oder Litauer, die sehr großes Interesse daran haben können, die Ukraine durch ein Freihandelsabkommen zu stabilisieren? In einem gemeinsamen Binnenmarkt ist so ein Abkommen nur noch gemeinschaftlich möglich, sodass das niederländische Veto faktisch die "souveräne" Entscheidung dieser Länder für eine engere Zusammenarbeit mit der Ukraine unmöglich macht. Wie gesagt: In einem wirtschaftlich und gesellschaftlich so eng verflochtenen Raum wie der EU geht Demokratie nur noch supranational oder überhaupt nicht.

      "Ob DE wie jetzt für die Schulden anderer Länder mitaufkommen muss, oder aber bei einem Ende des Euros weniger Exporterlöse in Europa erzielt, dürfte sich nicht viel nehmen": Doch, das dürfte es. Und es geht ja nicht nur um den Euro - wer wirklich zurück zur nationalen Demokratie will, muss auch den Binnenmarkt und den Schengen-Raum auflösen, die noch viel mehr zu unserer Interdependenz beitragen. Und dann geht es sehr schnell nicht mehr nur um Wirtschaft, sondern auch um die Freiheit unserer persönlichen Lebensgestaltung.

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    2. Einige Anmerkungen Ihren Absätzen folgend:

      Das Parlament wählt nicht die Kommission, sondern besetzt der Rat. Das Parl. kann nur zustimmen oder ablehnen, ohne Nominierung und Wahl eigener Kandidaten.
      Reiner Akklamationsverein ist das Parl. im Zustimmungsverfahren: keine Änderungsanträge, bloße Ablehnung/Zustimmung von Gesetzestexten der Komm.. Dieses Verfahren kommt bei solch einschneidenden Verträgen wie CETA/TTIP zur Anwendung. Und im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hat das Parl., das immerhin schon 1979(!) erstmalig direkt gewählt wurde, immer noch kein Initiativrecht (nur unverbindliches Anregungsrecht). "Akklamationsverein" bezieht sich in erster Linie auf die fehlenden Rechte im Gesetzgebungsverfahren.

      Die Vorschläge zu Europawahl, Komm.swahl und Alternanz sind richtig, nur sehe ich im Politikbereich keines Mitgliedsstaates den Willen diese Schritte zu gehen.
      Zur fehlenden Alternanz im Parl. heißt es in einem verlinkten Artikel, sie führe dazu, dass "unzufriedene Wähler die europapolitische Führungsriege bei der Europawahl nicht einfach abwählen können." Ich halte das für ein Missverständnis, denn diese Führungsriege sitzt nicht im Parl., sondern in Komm./ Ministerrat und ist somit durch die Wähler generell nicht abwählbar, unterliegt also diesen gegenüber keiner direkten politischen Verantwortung, was das eigentliche Problem darstellt

      Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass m.E. eine weitere Demokratisierung der EU nicht vordringlich die Abschaffung der Vetorechte als angeblich "zentrales Hindernis" erfordert, sondern Demokratisierung vor allem die Aufwertung des Parl.s notwendig macht, in dessen Folge dann Vetorechte überflüssig werden könnten.
      Bei der Ukraine geht es nicht nur um Freihandel, sondern ein Assoziierungsverfahren für eine evtl. EU-Mitgliedschaft. (Freihandel ist auch ohne Mitgliedschaft möglich, s. EFTA-Staaten.) Das Veto der Niederländer muss daher nicht zwingend als Ablehnung einer „Stabilisierung durch Handel“ gewertet werden, sondern wohl eher gegen die Option einer Mitgliedschaft, was ich mit Blick auf Bulgarien oder Rumänien für legitim halte. (M.E. wird die EU oft fälschlich als Entwicklungsinstrument für weniger demokratisierte Staaten (z.B. Türkei) missverstanden. Demokratisierung müsste m.E. aber aus den Gesellschaften selbst erwachsen.)
      Blockierende nat. Vetorechte können durchaus „reale Souveränität über Lebensverhältnisse“ bewirken, indem sie schlicht den Ist-Zustand bewahren - siehe wieder TTIP.

      Mit "Rückabwicklung" meinte ich nicht die gesamte bisherige Integration, sondern nur Maßnahmen, die eigentlich einen Bundesstaat voraussetzen. An erster Stelle der Euro, der innerhalb der jetzigen EU-Strukturen die meisten Wirtschaften zu schädigen scheint.
      Die vier Grundfreiheiten des Binnenmarktes mit Schengener Abk. bestanden bereits Jahre vor Gründung der EU. Eine wieder größere Gewichtung nationaler Demokratie ist daher nicht zwangsläufig mit einer Auflösung des Binnenmarktes verbunden. Eine Fortschreibung von politischer Integration und Binnenmarkt sollte nur soweit erfolgen, wie dies durch die jetzige Struktur eines Staatenbundes steuerbar bleibt.
      Die "Freiheit persönlicher Lebensgestaltung" von der Wirtschaft zu trennen, halte ich für unzulässig, denn die Wirtschaftsverhältnisse bestimmen ja das Maß unserer Freiheit, die aber nicht an Reisemöglichkeiten festgemacht werden sollte, sondern an Umwelt, Daseinsvorsorge, Sozialstandards u.a.. All dies wird aber - wie dargelegt - für die EU nicht demokratisch ausgehandelt. Die Bürger haben darauf über das überwiegend reaktive EU-Parl. keinen zwingenden Einfluss. Deutlich erkennbar an der aktuellen TTIP-Debatte. Erst wenn nationale Vetos drohen, stellen sich Komm. und Ministerrat notgedrungen einer Diskussion. Zum jetzigen Zeitpunkt die Abschaffung nationaler Vetos zu fordern, läuft auf die völlige Entmachtung der EU-Bürger hinaus. Oder wissen Sie ein geregeltes Verfahren, in welchem die Bevölkerung eine offene Diskussion und evtl. Ablehnung von Dingen wie TTIP erzwingen könnte?

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    3. Na ja, zu TTIP: Völkerrechtliche Abkommen werden so ziemlich immer von der Regierung (hier der Kommission) ausgehandelt und vom Parlament im Ratifikationsprozess nur bestätigt oder verworfen. Das ist hier nicht anders. Um "eine offene Diskussion und evtl. Ablehnung von Dingen wie TTIP [zu] erzwingen", reicht dieses Ratifikationsrecht des Parlaments grundsätzlich auch völlig aus - siehe ACTA, das ja auch nicht durch ein nationales Veto, sondern durch das Europäische Parlament verhindert wurde.

      Tatsächlich waren die wesentlichen Positionen der europäischen Parteien zu TTIP ja auch schon vor der Europawahl in den Wahlprogrammen nachzulesen; ich habe hier darüber geschrieben. Wenn es am Ende (trotz der wohl unnötig intransparenten Verhandlungsführung durch die Kommission) eine Pro-TTIP-Mehrheit im Europäischen Parlament gibt, dann kommt darin erst einmal nur eine demokratische Entscheidung durch die europäischen Wähler zum Ausdruck. Und wenn man der Meinung ist, dass die Positionen der Europaabgeordneten in dieser Frage aus welchem Grund auch immer nicht dem wirklichen Wählerwillen entsprechen, dann kann man von mir aus ein europaweites Referendum über TTIP fordern. Aber warum in aller Welt ein nationales Vetorecht?

      (Es ließe sich jetzt noch einiges über den Charakter des Ukraine-Abkommens oder über das Verhältnis von Binnenmarkt und Demokratie sagen, aber das lasse ich an dieser Stelle mal einfach bleiben. Diese Diskussion fängt an, etwas länglich und repetitiv zu werden...)

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    4. Noch eine letzte Anmerkung. Ihre Zeilen sind eine völlig legitime Sichtweise, die ich gar nicht komplett infrage stelle. (Evtl. um den Zusatz ergänzen würde, dass ACTA nicht nur am EU-Parl., sondern auch an 13 nat. Vetos (Nichtratifizierung) gescheitert ist.)

      Aber meine Äußerungen bzgl. Vetos bezogen sich die ganze Zeit auf den Ausgangspunkt unserer Diskussion, auf nat. Vetos durch Volksabstimmung (VA) bzw. Befragung, wie in den Niederlanden. Zum besseren Verständnis hätte ich dies nochmal herausstellen sollen. Denn auch Souveränität beziehe ich in erster Linie auf die Möglichkeit direkter Sachabstimmungen.
      Warum also ein nationales Vetorecht?
      Ein nationales Veto per VA verteidige ich nicht des Nationalstaates wegen, sondern als die momentan einzige Möglichkeit der Bürger, direkt und zwingend in Einzelfragen EU-Politik zu beeinflussen, im Gegensatz zur in Einzelfragen unverbindlichen EU-Wahl. Eine Abschaffung nat. Vetos würde eben nicht nur eine als negativ bewertete Blockade durch einzelne Staaten unmöglich machen, sondern gleichzeitig auch die einzige Möglichkeit direktdemokratischer Willensäußerung eliminieren.

      Insofern benennen Sie mit Ihrem Verweis auf europaweite VA genau das Defizit, welches ich kritisiere. Nat. VA fungieren seit dem Bestehen der Union als sehr schlechter Ersatz für eigentlich nötige EU-VA. Da es aber die von Ihnen vorgeschlagenen EU-VA weder gibt, noch geben wird, bleiben nat. VA m.E. eine verteidigungswürdige Möglichkeit zur Ausübung von Souveränität, auch wenn diese in Gegensatz zur EU-Integration geraten kann. Die Souveränitätsfrage ist aber m.E. hier vorrangig zu sehen. (Ein Verweis auf Repräsentation durch Wahlen ist für solch grundsätzliche staatliche Veränderungen nicht ausreichend.)

      Würde es aber EU-VA geben, wäre die Souveränität aller EU-Bürger im Bedarfsfall jederzeit aktivierbar. Nur dürften EU-VA eine Illusion sein. Es gibt zwar die Europ. Bürgerinitiative (EBI) als unverbindliches Anregungsinstrument, doch gerade die Nichtzulassung der EBI zu TTIP (mit dann selbst organisierter Sammlung von über 3 Mio. Unterschriften) durch die EU-Komm. zeigt ganz klar, dass die EU-Politkaste, insb. aus DE, EU-VA nie implementieren würde. Denn in DE wird nun schon seit rund 30 Jahren die Einführung von VA auf Bundesebene verweigert.

      Ich wollte beschreiben, dass ein nat. Veto per VA einerseits zwar zum Hindernis für die EU Integration werden kann, gleichzeitig aber z.Z. das einzig gangbare Verfahren für direkte Entscheidungen darstellt. (Gewissermaßen ein Notwehrinstrument in Sachen Souveränität.) Die EU versucht sich bisher allein über das Prinzip der Repräsentation zu legitimieren. Ob das dauerhaft reicht, wage ich zu bezweifeln.

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