Dass es mit Ungarn so nicht weitergehen kann, ist eigentlich klar. Schon als vor einem Jahr das neue Mediengesetz beschlossen wurde, war erkennbar, dass die Regierung unter Viktor Orbán (Fidesz/EVP) offensichtlich die demokratischen Standards im Land beschneiden will. Dass Kulturinstitutionen mit Rechtsextremen besetzt und oppositionelle Radiosender geschlossen wurden, verdeutlichte den eingeschlagenen Kurs. Und die zum Jahreswechsel in Kraft getretene neue Verfassung (die von der Regierungspartei, die im Parlament über eine Zweidrittelmehrheit verfügt, im Alleingang beschlossen wurde) lässt daran keinen Zweifel mehr offen: Verkleidet in ein Brimborium mystisch-nationalistischer Rhetorik werden da die Rechte des Verfassungsgerichts eingeschränkt, die Zentralbank faktisch der Regierung untergeordnet und ein neuer Typus von Gesetzen geschaffen, die nur von einer Zweidrittelmehrheit im Parlament geändert werden können und damit quasi Verfassungsrang haben – wodurch sie auch bei einem künftigen Regierungswechsel kaum ohne Zustimmung der Fidesz geändert werden könnten. Dass die Regierung außerdem die Wahlkreise im Land zu ihren Gunsten neu zuschneiden ließ, das Gesetz zur Parteienfinanzierung im eigenen Sinne überarbeitete und wichtige Staatsorgane wie die Medienaufsicht oder das Verfassungsgericht mit ihren Getreuen besetzte, versteht sich geradezu von selbst.
All die Verstöße gegen demokratische Prinzipien wieder rückgängig zu machen, wird wohl nur möglich sein, wenn die Ungarn selbst sich dagegen empören und bei den nächsten Wahlen für eine andere Mehrheit sorgen, die dann ihrerseits eine neue Verfassungsreform durchführen könnte – notfalls per Referendum. Die Demonstrationen in den letzten Tagen in Budapest machen jedenfalls Hoffnung auf die Zeit nach dem Fidesz-Regime. Einstweilen aber stellt sich die Frage, ob es nicht der Europäischen Union möglich wäre, selbst etwas zum Schutz der Demokratie in einem ihrer Mitgliedstaaten zu tun.
Welche Möglichkeiten hat die EU?
Natürlich ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich der ehemalige US-Botschafter in Ungarn Mark Palmer macht, für den es inzwischen „nicht mehr unvorstellbar ist, dass sie [die Ungarn] aus der Europäischen Union hinausgeschmissen werden“. Nach Art. 7 EUV kann der Europäische Rat zwar feststellen, „dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte [Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören] durch einen Mitgliedstaat vorliegt“, woraufhin diesem das Stimmrecht im Ministerrat entzogen werden kann. Dafür ist allerdings ein einstimmiger Beschluss aller anderen 26 Mitgliedstaaten nötig – und dass es Viktor Orbán wirklich nicht gelingen sollte, auch nur einen einzigen der anderen Regierungschefs auf seine Seite zu ziehen, ist doch eher unwahrscheinlich. Zumal man im Europäischen Rat ohnehin in der Regel einen höflich-diplomatischen Umgang miteinander pflegt und wohl niemand den ersten Stein wird werfen wollen, solange sich das Wüten der Fidesz nur auf die ungarische Innenpolitik beschränkt.
Mehr Vertrauen könnte man wohl in die supranationalen Organe legen, deren Aufgabe das europäische Gemeinwohl insgesamt und damit auch die Verteidigung der Demokratie in ganz Europa ist. Allerdings haben diese kaum rechtliche Mittel an der Hand: Paradoxerweise kann die Europäische Kommission gegen Ungarn zwar ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn die neue Verfassung die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank einschränkt – für die Unabhängigkeit der ungarischen Medien kann sie jedoch kaum etwas tun. Die EU-Grundrechtecharta, die der Europäische Gerichtshof anwenden kann, beinhaltet zwar eine Menge Garantien für die Unionsbürger; sie gilt aber nur in Bezug auf europäisches, nicht auf nationales Recht. Und das Europäische Parlament hat gegen nationale Regierungen ohnehin so gut wie überhaupt keine Handlungsbefugnisse und muss sich deshalb darauf beschränken, kritische Resolutionen zu verabschieden. Die einzige europäische Institution, die tatsächlich gegen nationale Grundrechtsverletzungen vorgehen kann, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: und der ist bezeichnenderweise kein Organ der Europäischen Union, sondern des Europarats.
Verhandlungen wie mit einer Drittweltdiktatur
Wenn die EU ihre Werte verteidigen will, bleibt ihr deshalb, wie es derzeit aussieht, nur der Weg durch die Hintertür. Da scheint es ganz passend, dass die internationale Finanzkrise gerade auch Ungarn kräftig gepackt hat: Erst vor wenigen Wochen hat die Regierung Orbán bei EU und IWF wegen eines Milliardenkredits angefragt, um über ihre angespannte Haushaltslage hinwegzukommen. Die Europäische Kommission hat nun erklärt, sie werde die Verhandlungen über diesen Kredit womöglich einfrieren, sofern ihre Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank und des ungarischen Mediensystems nicht entkräftet werden. Ungarn würde dann im schlimmsten Fall der Staatsbankrott, jedenfalls aber eine Rückkehr der Rezession drohen; der Kurs des Forint ist bereits diesen Mittwoch auf ein Allzeittief abgestürzt.
Aber wollen wir das wirklich? Wirtschaftshilfen gegen Demokratisierungsauflagen – das gibt es von der EU sonst eigentlich nur in der Entwicklungspolitik gegenüber Diktaturen in der dritten Welt. So verführerisch die Idee auf den ersten Blick aussieht, die finanzielle Zwangslage Ungarns auszunutzen, um Orbán wieder auf den Pfad der Demokratie zurückzuzwingen: Letztlich würde sie nur einen neuen Sieg der Ökonomie über die Politik bedeuten. Art. 143 AEUV ermöglicht Hilfskredite an Nicht-Euro-Staaten, wenn sich diese in Finanznöten befinden, die geeignet sind, „das Funktionieren des Binnenmarkts oder die Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik zu gefährden“: Es handelt sich dabei also um eine Solidaritätsklausel, die das wirtschaftliche Gemeinschaftsinteresse der EU-Mitglieder zum Ziel hat. Solche Kredite nun politisch zu konditionalisieren, würde bedeuten, dass die wirtschaftliche Schwäche bestimmter Mitgliedstaaten ausgenutzt wird, um ihnen von außen eine Agenda aufzuzwingen, die überhaupt nichts mit der Wirtschaftslage selbst zu tun hat. Angesichts der dramatischen Entwicklung in Ungarn mag das hier angemessen erscheinen – doch letztlich wäre es die Aufkündigung des Solidaritätsprinzips und ein weiterer Schritt in ein Europa, wo man politische Macht vor allem durch wirtschaftliche Stärke kaufen kann. Es ist schlimm, dass die EU kaum Mittel in der Hand hat, um in ihren Mitgliedstaaten für die Einhaltung demokratischer Prinzipien zu sorgen, aber eine Erpressung mit Rettungskrediten kann dafür auch keine Lösung sein.
Und was macht eigentlich die EVP?
Das Erstaunlichste aber ist, wie die europäische Dachorganisation der Fidesz, die Europäische Volkspartei, auf all diese Entwicklungen reagiert: nämlich gar nicht. Seitdem der EVP-Vorsitzende Wilfried Martens im Dezember 2010 eine ausweichende Presseerklärung zum ungarischen Mediengesetz abgab, haben sich die europäischen Christdemokraten nicht mehr zu den Entwicklungen zu Wort gemeldet; die oben verlinkte Resolution des Europäischen Parlaments im vergangenen März, in der das Mediengesetz kritisiert wurde, versuchte die EVP-Fraktion zu verhindern; und auf dem Parteitag in Marseille vor einem Monat spielte das Thema offenbar ebenfalls keine Rolle. Indem die EVP – immerhin die mächtigste politische Partei auf europäischer Ebene – der Fidesz auf diese Weise Rückendeckung gibt, spricht sie ihrer eigenen Satzung Hohn, in der sie erklärt, „für eine freie und pluralistische Demokratie und für die Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und des Rechtsstaates“ wirken zu wollen.
Als Anfang 2011 der arabische Frühling ausbrach, da stellten die Mitglieder der Sozialistischen Internationale peinlich ergriffen fest, dass sie über Jahre hinweg den Einheitsparteien der Diktatoren Tunesiens, Ägyptens und der Elfenbeinküste die Stange gehalten hatten. Die deutsche CDU, die französische UMP und die polnische PO haben jetzt noch die Möglichkeit, ein ähnlich böses Erwachen für die Europäische Volkspartei zu verhindern. Aber es wird Zeit, dass sie etwas dafür tun.
All die Verstöße gegen demokratische Prinzipien wieder rückgängig zu machen, wird wohl nur möglich sein, wenn die Ungarn selbst sich dagegen empören und bei den nächsten Wahlen für eine andere Mehrheit sorgen, die dann ihrerseits eine neue Verfassungsreform durchführen könnte – notfalls per Referendum. Die Demonstrationen in den letzten Tagen in Budapest machen jedenfalls Hoffnung auf die Zeit nach dem Fidesz-Regime. Einstweilen aber stellt sich die Frage, ob es nicht der Europäischen Union möglich wäre, selbst etwas zum Schutz der Demokratie in einem ihrer Mitgliedstaaten zu tun.
Welche Möglichkeiten hat die EU?
Natürlich ist die Sache nicht so einfach, wie sie sich der ehemalige US-Botschafter in Ungarn Mark Palmer macht, für den es inzwischen „nicht mehr unvorstellbar ist, dass sie [die Ungarn] aus der Europäischen Union hinausgeschmissen werden“. Nach Art. 7 EUV kann der Europäische Rat zwar feststellen, „dass eine schwerwiegende und anhaltende Verletzung der in Artikel 2 genannten Werte [Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören] durch einen Mitgliedstaat vorliegt“, woraufhin diesem das Stimmrecht im Ministerrat entzogen werden kann. Dafür ist allerdings ein einstimmiger Beschluss aller anderen 26 Mitgliedstaaten nötig – und dass es Viktor Orbán wirklich nicht gelingen sollte, auch nur einen einzigen der anderen Regierungschefs auf seine Seite zu ziehen, ist doch eher unwahrscheinlich. Zumal man im Europäischen Rat ohnehin in der Regel einen höflich-diplomatischen Umgang miteinander pflegt und wohl niemand den ersten Stein wird werfen wollen, solange sich das Wüten der Fidesz nur auf die ungarische Innenpolitik beschränkt.
Mehr Vertrauen könnte man wohl in die supranationalen Organe legen, deren Aufgabe das europäische Gemeinwohl insgesamt und damit auch die Verteidigung der Demokratie in ganz Europa ist. Allerdings haben diese kaum rechtliche Mittel an der Hand: Paradoxerweise kann die Europäische Kommission gegen Ungarn zwar ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten, wenn die neue Verfassung die Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank einschränkt – für die Unabhängigkeit der ungarischen Medien kann sie jedoch kaum etwas tun. Die EU-Grundrechtecharta, die der Europäische Gerichtshof anwenden kann, beinhaltet zwar eine Menge Garantien für die Unionsbürger; sie gilt aber nur in Bezug auf europäisches, nicht auf nationales Recht. Und das Europäische Parlament hat gegen nationale Regierungen ohnehin so gut wie überhaupt keine Handlungsbefugnisse und muss sich deshalb darauf beschränken, kritische Resolutionen zu verabschieden. Die einzige europäische Institution, die tatsächlich gegen nationale Grundrechtsverletzungen vorgehen kann, ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: und der ist bezeichnenderweise kein Organ der Europäischen Union, sondern des Europarats.
Verhandlungen wie mit einer Drittweltdiktatur
Wenn die EU ihre Werte verteidigen will, bleibt ihr deshalb, wie es derzeit aussieht, nur der Weg durch die Hintertür. Da scheint es ganz passend, dass die internationale Finanzkrise gerade auch Ungarn kräftig gepackt hat: Erst vor wenigen Wochen hat die Regierung Orbán bei EU und IWF wegen eines Milliardenkredits angefragt, um über ihre angespannte Haushaltslage hinwegzukommen. Die Europäische Kommission hat nun erklärt, sie werde die Verhandlungen über diesen Kredit womöglich einfrieren, sofern ihre Sorgen bezüglich der Unabhängigkeit der ungarischen Zentralbank und des ungarischen Mediensystems nicht entkräftet werden. Ungarn würde dann im schlimmsten Fall der Staatsbankrott, jedenfalls aber eine Rückkehr der Rezession drohen; der Kurs des Forint ist bereits diesen Mittwoch auf ein Allzeittief abgestürzt.
Aber wollen wir das wirklich? Wirtschaftshilfen gegen Demokratisierungsauflagen – das gibt es von der EU sonst eigentlich nur in der Entwicklungspolitik gegenüber Diktaturen in der dritten Welt. So verführerisch die Idee auf den ersten Blick aussieht, die finanzielle Zwangslage Ungarns auszunutzen, um Orbán wieder auf den Pfad der Demokratie zurückzuzwingen: Letztlich würde sie nur einen neuen Sieg der Ökonomie über die Politik bedeuten. Art. 143 AEUV ermöglicht Hilfskredite an Nicht-Euro-Staaten, wenn sich diese in Finanznöten befinden, die geeignet sind, „das Funktionieren des Binnenmarkts oder die Verwirklichung der gemeinsamen Handelspolitik zu gefährden“: Es handelt sich dabei also um eine Solidaritätsklausel, die das wirtschaftliche Gemeinschaftsinteresse der EU-Mitglieder zum Ziel hat. Solche Kredite nun politisch zu konditionalisieren, würde bedeuten, dass die wirtschaftliche Schwäche bestimmter Mitgliedstaaten ausgenutzt wird, um ihnen von außen eine Agenda aufzuzwingen, die überhaupt nichts mit der Wirtschaftslage selbst zu tun hat. Angesichts der dramatischen Entwicklung in Ungarn mag das hier angemessen erscheinen – doch letztlich wäre es die Aufkündigung des Solidaritätsprinzips und ein weiterer Schritt in ein Europa, wo man politische Macht vor allem durch wirtschaftliche Stärke kaufen kann. Es ist schlimm, dass die EU kaum Mittel in der Hand hat, um in ihren Mitgliedstaaten für die Einhaltung demokratischer Prinzipien zu sorgen, aber eine Erpressung mit Rettungskrediten kann dafür auch keine Lösung sein.
Und was macht eigentlich die EVP?
Das Erstaunlichste aber ist, wie die europäische Dachorganisation der Fidesz, die Europäische Volkspartei, auf all diese Entwicklungen reagiert: nämlich gar nicht. Seitdem der EVP-Vorsitzende Wilfried Martens im Dezember 2010 eine ausweichende Presseerklärung zum ungarischen Mediengesetz abgab, haben sich die europäischen Christdemokraten nicht mehr zu den Entwicklungen zu Wort gemeldet; die oben verlinkte Resolution des Europäischen Parlaments im vergangenen März, in der das Mediengesetz kritisiert wurde, versuchte die EVP-Fraktion zu verhindern; und auf dem Parteitag in Marseille vor einem Monat spielte das Thema offenbar ebenfalls keine Rolle. Indem die EVP – immerhin die mächtigste politische Partei auf europäischer Ebene – der Fidesz auf diese Weise Rückendeckung gibt, spricht sie ihrer eigenen Satzung Hohn, in der sie erklärt, „für eine freie und pluralistische Demokratie und für die Achtung der Menschenrechte, der Grundfreiheiten und des Rechtsstaates“ wirken zu wollen.
Als Anfang 2011 der arabische Frühling ausbrach, da stellten die Mitglieder der Sozialistischen Internationale peinlich ergriffen fest, dass sie über Jahre hinweg den Einheitsparteien der Diktatoren Tunesiens, Ägyptens und der Elfenbeinküste die Stange gehalten hatten. Die deutsche CDU, die französische UMP und die polnische PO haben jetzt noch die Möglichkeit, ein ähnlich böses Erwachen für die Europäische Volkspartei zu verhindern. Aber es wird Zeit, dass sie etwas dafür tun.
Bild: Karelj (Own work) [Public domain], via Wikimedia Commons.
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